Rechtsverletzungen im SchülerVZ

Vor einiger Zeit schrieb ich einen Artikel über das SchülerVZ, StudiVZ und jetzt neuerdings auch MeinVZ wegen des fehlenden Datenschutz. Heute hab ich dieses, deutsche, skandalöse Socialnetwork wiedereinmal als Thema für einen Artikel genommen.

Dieses Mal geht es darum wie schnell SchülerVZ auf gemeldete Rechtsverletzungen reagieren. In diesem Falle nahm ich Anspruch vom “Recht am eigenen Bild“. Ich forderte die Löschung eines Bildes das mich im Portrait zeigt. Dies tat ich am 17.6.2008 um ca. 16:00 mit der integrierten Meldungsfunktion. Da es kein passendes Formular gab nahm ich das Formular zur Meldung von “beleidigenden Bildern”.

Nun gilt der in World-of-Warcraft-Kreisen beliebte Spruch: “Abwarten und Tee trinken”.

3 Kommentare zu “Rechtsverletzungen im SchülerVZ”


  1. 1 Flo

    Das ist schwach! Nach einem Monat noch keine Reaktion.
    Drink nicht zu viel Tee, beim Warten ;)

  2. 2 Xaepho

    Peinlicher Fehler von mir, ich hab das heute geschrieben.
    Also 5 mit 6 verwechselt/vertippt.

  3. 3 Flo

    aso, ok. Dann bin ich mal gespannt, wie lang die brauchen.

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